CE-Kennzeichnung bei Glasfaserkomponenten: Was ist Pflicht?

CE-Kennzeichnung bei Glasfaserkomponenten: Was ist Pflicht?

Die CE Glasfaser, Konformitätserklärung LWL, Produktzertifizierung ist für alle in der EU vertriebenen Glasfaserkomponenten verpflichtend, wenn diese unter eine der geltenden EU-Richtlinien fallen – insbesondere die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU für aktive Komponenten und die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU für elektronische Bauteile. Passive Glasfaserkomponenten wie Spleißboxen, Patchkabel oder Steckverbinder benötigen dagegen keine CE-Kennzeichnung, da sie nicht unter die harmonisierten Richtlinien fallen. Die Konformitätserklärung muss ab 2026 gemäß dem Omnibus-IV-Paket digital verfügbar sein.

Diese Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Komponenten sorgt regelmäßig für Verwirrung in der Beschaffung. Während ein optischer Verteiler oder eine Spleißkassette ohne CE-Zeichen rechtskonform ist, müssen Medienkonverter, optische Verstärker oder aktive Netzwerkkomponenten zwingend die CE-Kennzeichnung tragen. Die neue Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 verschärft zudem die Dokumentationspflichten.

Rechtliche Grundlagen der CE Glasfaser Konformität im DACH-Raum

Die CE-Kennzeichnung bei Glasfaserkomponenten basiert auf dem neuen Rechtsrahmen (NLF) der EU, der seit 2008 die Produktsicherheit harmonisiert. Für Deutschland gilt zusätzlich das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), in Österreich das Produktsicherheitsgesetz 2004 und in der Schweiz die technischen Normen der Verordnung über Produktesicherheit. Die CE Glasfaser, Konformitätserklärung LWL, Produktzertifizierung folgt dabei einem standardisierten Bewertungsverfahren.

Folgende EU-Richtlinien sind für Glasfaserkomponenten relevant:

  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU: Gilt für elektrische Betriebsmittel zwischen 50-1000V AC und 75-1500V DC
  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU: Elektromagnetische Verträglichkeit für alle elektrischen/elektronischen Geräte
  • RoHS-Richtlinie 2011/65/EU: Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
  • REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Chemikalienregistrierung für alle Produkte
  • Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU: Für funkbasierte Glasfaserkomponenten

Ab dem 12. Februar 2026 greift zusätzlich der EU Gigabit Infrastructure Act (GIA), der glasfaserfähige Gebäudeinfrastruktur in Neubauten verpflichtend macht. Dies betrifft zwar primär die Installation, erhöht aber die Nachfrage nach normenkonformen Komponenten mit nachweisbarer Qualität.

Welche Glasfaserkomponenten benötigen eine CE-Kennzeichnung?

Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung hängt von der technischen Klassifizierung der Komponente ab. Hier eine klare Übersicht der gängigsten Glasfaserprodukte:

Komponente CE-Pflicht Relevante Richtlinie Begründung
Medienkonverter Ja 2014/35/EU, 2014/30/EU Aktive elektronische Komponente
Optische Verstärker Ja 2014/35/EU, 2014/30/EU Enthält aktive Elektronik
Spleißboxen (passiv) Nein Rein mechanisches Produkt
Patchkabel Nein Passive Übertragung
Steckverbinder (LC, SC) Nein Mechanische Verbindung
ODF mit Stromversorgung Ja 2014/35/EU Elektrische Komponenten integriert
Spleißmodule (passiv) Nein Keine elektrischen Bauteile
Netzwerkschränke mit PDU Ja 2014/35/EU Stromverteilung integriert

Die Unterscheidung ist für Einkäufer und Qualitätssicherung essentiell: Während unsere SlimConnect 1HE Spleißmodule mit bis zu 96 Fasern als passive Komponenten keine CE-Kennzeichnung benötigen, müssen integrierte Systeme mit Stromversorgung zwingend konform sein.

Konformitätserklärung LWL: Inhalt und Anforderungen 2026

Die CE Glasfaser, Konformitätserklärung LWL, Produktzertifizierung erfordert ab 2026 gemäß dem Omnibus-IV-Paket eine digitale Bereitstellung der Konformitätserklärung. Diese muss binnen 10 Jahren nach Inverkehrbringen verfügbar bleiben und folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Eindeutige Produktidentifikation (Seriennummer, Typ, Charge)
  • Name und Anschrift des Herstellers sowie des Bevollmächtigten
  • Bestätigung der Konformität mit allen relevanten EU-Richtlinien
  • Verweis auf angewandte harmonisierte Normen (z.B. IEC 61754-15 für LC-Stecker)
  • Name und Kennnummer der benannten Stelle (falls involviert)
  • Datum und Unterschrift des Verantwortlichen

Die digitale Konformitätserklärung muss über einen QR-Code oder eine URL auf dem Produkt oder der Verpackung abrufbar sein. Dies gilt auch für importierte Glasfaserkomponenten aus Fernost.

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Harmonisierte Normen für Glasfaserprodukte im Detail

Die Einhaltung harmonisierter Normen begründet die Konformitätsvermutung – ein rechtlicher Vorteil bei der CE-Kennzeichnung. Für Glasfaserkomponenten sind folgende Normen maßgeblich:

  • EN 61300-Serie: Grundlegende Prüf- und Messverfahren für Lichtwellenleiter-Verbindungselemente
  • EN 61753-Serie: Betriebsverhalten von LWL-Verbindungselementen (Kategorie C für kontrollierte Umgebung, Kategorie I für Industrie)
  • EN 61754-Serie: Schnittstellen für LWL-Steckverbinder (z.B. -15 für LC, -4 für SC)
  • EN 60825-1: Sicherheit von Lasereinrichtungen (für aktive Komponenten)
  • EN 50173-Serie: Informationstechnik — Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen

Die neue VDE-Leitlinie 0800-730 (2026) vereinfacht zusätzlich die Gebäudeinstallation und reduziert Brandschutzanforderungen durch optimierte Verlegung. Dies senkt Installationskosten um bis zu 30% bei gleichbleibender Sicherheit.

Prüfverfahren und Dokumentation für CE Glasfaser Komponenten

Das Konformitätsbewertungsverfahren für aktive Glasfaserkomponenten folgt meist Modul A (interne Fertigungskontrolle) der Entscheidung 768/2008/EG. Bei sicherheitskritischen Anwendungen kann Modul B (EU-Baumusterprüfung) erforderlich sein.

Prüfschritt Anforderung Dokumentation Häufigkeit
Risikobeurteilung EN ISO 12100 Risikoanalyse-Dokument Bei Designänderung
EMV-Test EN 61000-6-2/-4 Prüfbericht akkreditiertes Labor Typenprüfung
Elektrische Sicherheit EN 60950-1 Prüfprotokoll Serienbegleitend
Optische Leistung EN 61300-3-4 Dämpfungsmessung < 0,25 dB Stichprobe 1%
Umweltprüfung EN 61300-2-Serie Klimatest-Protokoll Typenprüfung

Die technische Dokumentation muss alle Prüfberichte, Konstruktionszeichnungen und Stücklisten umfassen. Als Made in Germany Hersteller führen wir diese Prüfungen für unsere aktiven Komponenten standardmäßig durch.

Marktüberwachung und Konsequenzen bei fehlender CE-Kennzeichnung

Die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 verschärft seit Juli 2021 die Kontrollen erheblich. Marktüberwachungsbehörden führen verstärkt Stichproben durch, insbesondere bei Importen aus Drittländern. Bei fehlender oder falscher CE Glasfaser, Konformitätserklärung LWL, Produktzertifizierung drohen:

  • Verkaufsverbot und Rückruf bereits ausgelieferter Produkte
  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach § 39 ProdSG
  • Strafrechtliche Verfolgung bei Personenschäden
  • Zivilrechtliche Haftung gegenüber Geschädigten
  • Eintrag in das europäische RAPEX-Schnellwarnsystem

Für Einkäufer bedeutet dies: Prüfen Sie bei aktiven Komponenten stets die Vollständigkeit der CE-Dokumentation. Fordern Sie die Konformitätserklärung proaktiv an und archivieren Sie diese digital.

Spezialfall: E2000 und Industrieanwendungen nach IP65

Glasfaserkomponenten für industrielle Umgebungen unterliegen besonderen Anforderungen. Der E2000-Steckverbinder mit seiner federvorgespannten Schutzklappe erreicht Schutzart IP65 und eignet sich damit für staubige und feuchte Umgebungen. Als Diamond-Partner bieten wir die komplette E2000-Produktpalette in Schweizer Qualität.

Für DIN-Hutschienenanwendungen gelten zusätzlich:

  • Vibrationsfestigkeit nach IEC 61373 (Bahnanwendungen)
  • Temperaturbereich -40°C bis +85°C nach Kategorie I
  • EMV-Festigkeit nach EN 61000-6-2 für Industrieumgebungen
  • Flammwidrigkeit nach UL94 V-0 für das Gehäusematerial

Unsere DIN-Hutschienenboxen erfüllen diese Anforderungen und bieten Platz für bis zu 24 Fasern auf kompaktem Raum – ideal für Schaltschränke in der Automatisierungstechnik.

MPO/MTP-Steckverbinder und Hochdichte-Anforderungen

Rechenzentren setzen verstärkt auf MPO/MTP-Steckverbinder für Hochdichte-Verkabelung. Diese Mehrfaserstecker übertragen 12, 24 oder 72 Fasern in einem einzigen Steckvorgang. Die CE-Relevanz ergibt sich hier oft indirekt durch die Integration in aktive Komponenten.

Wichtige Normen für MPO/MTP:

  • IEC 61754-7: Mechanische Schnittstelle für MPO-Steckverbinder
  • IEC 61300-3-35: Dämpfungsmessung für Mehrfaser-Steckverbinder
  • TIA-604-5: FOCIS-5 für MPO-Steckergeometrie

Unsere VarioConnect 3HE/4HE Systeme unterstützen MPO-Breakout-Module und ermöglichen bis zu 288 Fasern in einem 19-Zoll-Gehäuse – die höchste Packungsdichte am Markt mit voller Modularität.

Praktische Umsetzung: Checkliste für Einkauf und Qualitätssicherung

Für eine rechtssichere Beschaffung von Glasfaserkomponenten empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  • Klassifizierung: Aktiv oder passiv? Elektrische Komponenten vorhanden?
  • Bei aktiven Komponenten: CE-Zeichen auf Produkt oder Verpackung prüfen
  • Konformitätserklärung anfordern (ab 2026 digital über QR-Code)
  • Prüfberichte für relevante Normen einfordern (EMV, Sicherheit)
  • Technische Dokumentation in deutscher Sprache verlangen
  • Bevollmächtigten in der EU erfragen (bei Drittlandimporten)
  • Lieferantenerklärung nach RoHS und REACH einfordern
  • Bei Unsicherheit: Akkreditiertes Prüflabor konsultieren

Diese systematische Prüfung schützt vor kostspieligen Rückrufen und rechtlichen Konsequenzen. Die Investition in geprüfte Qualität zahlt sich langfristig aus.

Zukunftsentwicklung: Digitale Produktpässe und GIA-Anforderungen

Ab 2026 bringt der EU Gigabit Infrastructure Act neue Dokumentationspflichten für gebäudeinterne Glasfaserinfrastruktur. Jede Wohneinheit muss mit mindestens 4 Fasern ausgestattet und deren Verlegung digital dokumentiert werden. Dies erhöht die Nachfrage nach vorkonfektionierten, modularen Lösungen.

Der digitale Produktpass (DPP) wird voraussichtlich ab 2027 für alle CE-kennzeichnungspflichtigen Produkte verpflichtend:

  • Eindeutige Produkt-ID über Blockchain-Technologie
  • Vollständige Materialdeklaration für Kreislaufwirtschaft
  • CO₂-Fußabdruck der Produktion
  • Reparatur- und Recyclinginformationen
  • Echtzeit-Verfügbarkeit aller Konformitätsdokumente

Als europäischer Hersteller sind wir auf diese Anforderungen vorbereitet und bieten schon heute die geforderte Transparenz bei unseren modularen Systemen.

FAQ: Häufige Fragen zur CE Glasfaser, Konformitätserklärung LWL, Produktzertifizierung

Benötigen passive Spleißboxen eine CE-Kennzeichnung?

Nein, rein passive Spleißboxen ohne elektrische Komponenten fallen nicht unter die CE-Kennzeichnungspflicht. Sie müssen jedoch den allgemeinen Anforderungen an die Produktsicherheit entsprechen und sollten nach relevanten Normen wie IEC 61756 gefertigt sein.

Wie lange muss die Konformitätserklärung aufbewahrt werden?

Die technische Dokumentation inklusive Konformitätserklärung muss 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts der Serie aufbewahrt werden. Ab 2026 ist die digitale Bereitstellung verpflichtend.

Gilt die CE-Kennzeichnung auch für die Schweiz?

Die Schweiz erkennt die CE-Kennzeichnung grundsätzlich an, hat aber eigene Vorschriften. Das Abkommen über gegenseitige Anerkennung (MRA) regelt die Details. Für Glasfaserkomponenten gelten vergleichbare technische Anforderungen.

Was passiert bei fehlerhafter CE-Kennzeichnung?

Bei fehlerhafter oder fehlender CE-Kennzeichnung drohen Verkaufsverbote, Produktrückrufe und Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Der Hersteller oder Importeur haftet zudem zivilrechtlich für alle entstehenden Schäden.

Müssen vorkonfektionierte Patchkabel CE-gekennzeichnet sein?

Nein, Patchkabel sind passive Komponenten und benötigen keine CE-Kennzeichnung. Sie sollten jedoch nach IEC 61755 (optische Eigenschaften) und IEC 60794 (Kabelaufbau) gefertigt und geprüft sein.

Wie prüfe ich die Echtheit einer CE-Kennzeichnung?

Fordern Sie die Konformitätserklärung an und prüfen Sie die Vollständigkeit. Achten Sie auf die korrekte CE-Zeichen-Größe (mindestens 5mm), die Nennung harmonisierter Normen und die Angabe einer benannten Stelle bei sicherheitskritischen Produkten.

Fazit: Rechtssicherheit durch systematische Prüfung

Die CE Glasfaser, Konformitätserklärung LWL, Produktzertifizierung ist für aktive Glasfaserkomponenten unverzichtbar und wird durch neue EU-Vorgaben wie das Omnibus-IV-Paket und den digitalen Produktpass weiter verschärft. Während passive Komponenten wie Spleißboxen oder Patchkabel keine CE-Kennzeichnung

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